Öffnungszeiten des Landratsamtes über die Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel

Das Landratsamt Freyung-Grafenau mit seinen Außenstellen bleibt am Heiligabend, den 24.12.2021, an Silvester, den 31.12.2021 sowie am Freitag, den 7. Januar 2022, geschlossen.

Da das Gesundheitsamt im Aufgabenbereich Corona aber auch am Wochenende und an den Feiertagen besetzt ist, können Sie sich bei gesundheitlichen Fragen jederzeit per E-Mail an gesundheitsamt@landkreis-frg.de wenden; negative Befunde können elektronisch an verwaltung-corona@landkreis-frg.de übermittelt werden. Lediglich die telefonische Erreichbarkeit von Gesundheitsamt und Bürgertelefon ist an den Feiertagen eingeschränkt.

An den folgenden Tagen sind das Bürgertelefon und das Gesundheitsamt telefonisch nicht erreichbar:

Samstag, 25.12.2021 (1. Weihnachtstag)

Sonntag, 26.12.2021 (2. Weihnachtstag)

Samstag, 01.01.2022 (Neujahr)

Sonntag, 02.01.2022

Donnerstag, 06.01.2022 (Heilige Drei Könige)

An den übrigen Tagen sind das Bürgertelefon und das Gesundheitsamt über die Weihnachtsfeiertage und Neujahr telefonisch folgendermaßen erreichbar:

Bürgertelefon: 08551 57-470

Montag bis Freitag, von 08:00 bis 12:00 Uhr (wie oben beschrieben, keine Erreichbarkeit am Feiertag Donnerstag, 06.01.2022)

Gesundheitsamt: 08551 57-400

Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie von 13:00 bis 16:00 Uhr (wie oben beschrieben, keine Erreichbarkeit am Feiertag Donnerstag, 06.01.2022), am 24.12. und 31.12.2021 sowie am 07.01.2022 von 08:00 bis 14:00 Uhr.

Nachdem die Stadtverwaltung Grafenau vom 23.12.2021 bis einschließlich 07.01.2022 geschlossen hat, betrifft das auch die Zulassungsstelle Grafenau. Diese bleibt im selben Zeitraum ebenfalls geschlossen und öffnet erst wieder am 10.01.2022. Für die Zulassungsstelle und die Führerscheinstelle in Freyung gelten die selben Schließzeiten wie für das restliche Landratsamt.

Generell weisen wir noch einmal darauf hin, dass vor Besuchen im Amt Termine vereinbart werden sollen. Lediglich die Kfz-Zulassungsstelle Freyung kann ohne Terminvereinbarung besucht werden. Außerdem gilt auf allen Bewegungsflächen in den Dienstgebäuden die FFP2-Maskenpflicht.


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