Zutritt zum Landratsamt Freyung-Grafenau nur noch unter Beachtung der 3G-Regel möglich

Für die Dienstgebäude des Landratsamtes Freyung-Grafenau ist der Zutritt ab Montag, 03.01.2022, grundsätzlich nur noch unter Beachtung der 3G-Regel möglich. Dem Sicherheitspersonal am Haupteingang des jeweiligen Dienstgebäudes ist ein Nachweis einer vollständigen Impfung, einer Genesung oder ein aktueller, gültiger Testnachweis (offizieller Schnell- bzw. PCR-Test, kein Selbsttest) gemeinsam mit einem Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) vorzuzeigen.

Weiterhin gilt der Notbetrieb. Es sind also nur noch absolut unaufschiebbare und dringliche Angelegenheiten mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamtes Freyung-Grafenau bleiben für alle Bürgerinnen und Bürger telefonisch oder unter der jeweiligen dienstlichen E-Mail-Adresse zu den Dienstzeiten erreichbar.

Die KFZ-Zulassungsstelle Freyung kann auch ohne Termin aufgesucht werden, jedoch empfiehlt sich zur Vermeidung von Wartezeiten auch hier eine vorherige Terminvereinbarung.

Das Landratsamt bittet um Verständnis, dass in allen Dienstgebäuden des Landratsamtes das Tragen einer FFP2-Maske oder einer gleichwertigen Maske verpflichtend ist.


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