Hochwasserschutz

Bedingt durch zunehmend intensivere Niederschlagsereignisse wird auch ein ausreichender Schutz gegen Hochwasser immer wichtiger.

An Ilz, Wolfsteiner Ohe, Großer Ohe und am Saußbach wurden Überschwemmungsgebiete festgelegt.

Die entsprechenden Rechtsverordnungen sowie gesetzlichen Regelungen enthalten bestimmte Schutzbestimmungen (Verbotstatbestände, Gestattungspflichten). 

Auch außerhalb von festgesetzten Überschwemmungsgebieten besteht unter bestimmten Voraussetzungen an Gewässern II. Ordnung eine Gestattungspflicht für Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern.

Überschwemmungsgebiete

Sachgebiet 42 - Natur- und Landschaftsschutz, Wasserrecht
Andreas Grimbs Sachgebietsleiter

Gestattungen

Sachgebiet 42 - Natur- und Landschaftsschutz, Wasserrecht
Christiane Knaus Sachbearbeiterin
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