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Grenzpendler die im Landkreis Freyung-Grafenau arbeiten, müssen ihren Corona-Test beim Arbeitgeber vorlegen; seit dem 29. Oktober 2020 gilt eine neue Allgemeinverfügung für Grenzpendler in FRG

Für Grenzpendler aus Risikogebieten und damit auch aus den nahe gelegenen Gebieten in Tschechien oder Österreich wurde durch den Freistaat Bayern eine Testpflicht eingeführt. Einmal wöchentlich müssen demnach Einpendler aus Risikogebieten ein negatives Corona-Testergebnis vorweisen.

Diese Regelung gilt für alle Personen, die aus einem Risikogebiet regelmäßig mindestens einmal wöchentlich nach Bayern einreisen, um sich dort aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen zu Ausbildungszwecken oder zum Schul- oder Hochschulbesuch aufzuhalten.

Um die regelmäßige Vorlage der Testergebnisse von Einpendlern sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber möglichst unkompliziert und ohne größeren Aufwand zu gestalten, hat das Landratsamt Freyung-Grafenau nun durch eine Allgemeinverfügung festgelegt, dass diese Nachweise in unserem Landkreis beim jeweiligen Arbeitgeber bzw. den Schulen und Hochschulen vorgelegt werden müssen. Diese Allgemeinverfügung ist heute in Kraft getreten und wurde mit den Landratsämtern Passau und Regen abgestimmt. In diesen Grenzlandkreisen gelten nun auch entsprechende Regelungen.

Beauftragte Stellen im Sinne dieser Allgemeinverfügung sind im Landkreis Freyung-Grafenau die jeweiligen Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Schulen und Hochschulen der aus Risikogebieten einreisenden Personen. Sie sind von den Pendlern auch unverzüglich über das Auftreten von Symptomen zu informieren, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 hinweisen.

Die Testergebnisse (im Original, in Kopie oder per Dokumentation) der einreisenden Pendler sind mit Vorlagedatum bzw. die Information über das Auftreten von Symptomen bei diesen Einreisenden, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 hinweisen, sind dem Landratsamt Freyung-Grafenau auf Verlangen von den beauftragten Stellen vorzuweisen.

Vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße der Grenzpendler aus Risikogebieten zur fristgerechten Vorlage eines Testergebnisses oder zur unverzüglichen Information stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbuße geahndet werden kann.

Pendler aus Risikogebieten, die aufgrund ihrer selbständigen Tätigkeit oder aus sonstigen geschäftlichen Gründen regelmäßig mindestens einmal wöchentlich in den Landkreis Freyung-Grafenau einreisen, bleiben zur Vorlage gegenüber dem Landratsamt Freyung-Grafenau verpflichtet.

Nach Einschätzung von Landrat Sebastian Gruber haben die Betriebe vor Ort selbst den besten Überblick über Ihre Arbeitnehmer, welche aus Risikogebieten kommen. Entsprechendes gilt für Schulen und Hochschulen.

„Letztlich ist es ja auch im Interesse der Unternehmen jegliches Infektionsgeschehen in den Betrieben zu vermeiden“, so Landrat Gruber.

Da das Landratsamt Freyung-Grafenau keine Kenntnis über die Identität der Einpendler in den Landkreis Freyung-Grafenau aus den angrenzenden Ländern besitzt, ist es auch nicht in der Lage, Testergebnisse von Grenzpendlern auf Rechtzeitigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen

Aktuell pendeln rund 1.350 Personen aus Tschechien und etwa 90 aus Österreich in den Landkreis Freyung-Grafenau ein. Hinzu kommen Schüler aus beiden Ländern, die im Landkreis Freyung-Grafenau eine Schule besuchen

Die erstmalige Vorlage eines Testergebnisses ist binnen sieben Tagen nach der ersten auf den 23. Oktober 2020 folgenden Einreise erforderlich. Danach ist regelmäßig in jeder nachfolgenden Kalenderwoche ein entsprechendes Testergebnis vorzulegen.

Für entsprechende Tests können die Testangebote in den jeweiligen Heimatländern genutzt werden, sofern sie in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind und sich auf eine molekularbiologische Testung stützen.

Darüber hinausstehen aber auch die beiden Testzentren des Landkreises Freyung-Grafenau zur Verfügung:

  • Testzentrum Freyung am Volksfestplatz (Zuppingerstrasse 27, 94078 Freyung). Hier ist zwingend eine vorherige Terminvereinbarung nötig. Diese soll bevorzugt über eine OnlineAnmeldung unter www.imsrettungsdienst.de/freyung-grafenau  erfolgen. Zu erreichen ist die Terminvergabe ersatzweise auch über die Telefonnummer 08551 57430 immer Mo, Mi, Fr 08:00-16:00; Di, Do 10:00 – 18:00 Uhr.
  • Testzentrum Philippsreut auf dem ehemaligen Zollabfertigungsgelände im sog. Schaltergebäude 5. Dort können sich von Montag bis Freitag in der Zeit von 10.00 bis 18.00 Uhr Pendler und Landkreisbürger auch ohne Voranmeldung testen lassen.

Wer getestet werden will oder muss, kommt mit den nötigen Dokumenten (Ausweisdokument, Versicher-tenkarte und bei Pendlern Arbeitgeberbescheinigung) und geschützt durch eine Mund-Nasen-Maske zu den Testzentren, weist sich dort aus und wird dann vor Ort entsprechend eingewiesen.

Weitere Informationen zu den Abläufen im Testzentrum finden sich auch auf der Homepage des Landkreises unter www.freyung-grafenau.de/corona-virus


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