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Sportförderung: Vereinspauschale bis spätestens 02. März beantragen

Das Bayerische Staatsministerium des Innern für Sport und Integration gewährt nach Maßgabe der Sportförderrichtlinien und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen Zuwendungen an Sportvereine und –verbände, um den außerschulischen Sport zu unterstützen.

Voraussetzung für die Bewilligung der Förderung sind 500 Mitgliedereinheiten pro Verein. Diese Einheiten setzen sich aus der Altersstruktur des Vereins, sowie aus ggf. vorhandenen Übungsleiterlizenzen zusammen. Die Anzahl der Mitglieder unter 27 Jahre zählt 10-fach, Mitglieder ab 27 Jahre 1-fach. Vorteilhaft sind Übungsleiter- und Zusatzlizenzen, da diese je mit 650 bzw. 325 Mitgliedereinheiten gewichtet werden.

Eine weitere Bedingung ist die aktive Jugendarbeit der Vereine, d.h. die Zahl der Mitglieder unter 27 Jahre muss mindestens 10 % betragen, es sei denn, der Verein setzt sich für den Behinderten-, Rehabilitations- oder Seniorensport ein.

Neu ist in diesem Jahr, dass die „Erklärung Lizenzinhaber/in“ zukünftig das bisher genutzte Prägepapier und auch die Einreichung von Originalen ersetzen kann. Neu ausgestellte und verlängerte Lizenzen müssen zur Berücksichtigung in der bayerischen Vereinspauschale also ab sofort nicht mehr als Original oder auf besonderem Prägepapier ausgestellt werden. Die „Erklärung Lizenzinhaber/in“ kann vom Lizenzinhaber eigenständig, ohne die Beteiligung des jeweils zuständigen bayerischen Sportfachverbands ausgefüllt werden.

Sofern keine Zweifel an der Urheberschaft bzw. Echtheit der abgegebenen Erklärungen und Dokumente bestehen, können die „Erklärung Lizenzinhaber/in“ und die zugehörige Lizenz im Rahmen der Antragstellung auch als Kopie akzeptiert werden (Mehrfacheinreichungen von Kopien derselben ausgefüllten „Erklärung Lizenzinhaber/in“ bei verschiedenen Kreisverwaltungsbehörden führen nicht zu einer Mehrfachberücksichtigung). Somit können nunmehr auch Trainer- und Übungsleiterlizenzen, die als Original oder auf Prägepapier vorliegen, in Kopieform eingereicht und berücksichtigt werden. Die gleichzeitige Einreichung des Originals bzw. des Prägepapiers ist unzulässig (Mehrfacheinreichung).

Zukünftig werden deshalb EDV-basierte Kontrollen auf eventuelle Mehrfacheinreichungen von Lizenzen vorgenommen.

Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Das Landratsamt Freyung-Grafenau hat allen Vereinen im Landkreis Antragsformulare zugesandt. Antrag muss jedes Jahr neu gestellt werden. Sollte ein Verein wider Erwarten keine Unterlagen erhalten haben, sind die Unterlagen auf der Homepage des Landratsamtes Freyung-Grafenau zum Download unter: https://www.freyung-grafenau.de/leben-und-wohnen/sport/vereinspauschale/ zur Verfügung gestellt. Zusätzlich können die Unterlagen telefonisch unter 08551 57-334 oder per Email (sport@landkreis-frg.de) angefordert werden.

Die vollständig ausgefüllten Anträge müssen mitsamt Anlagen beim Landratsamt Freyung-Grafenau bis spätestens 02. März 2020 im Original vorgelegt werden. Da es sich um eine Ausschlussfrist handelt, können später eingehende Anträge nicht mehr berücksichtigt werden.


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